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Informationen zu Ihrer Zahnbehandlung :
Garantie
Die Garantiezeiten in der gesamten EU und damit natürlich auch in Polen betragen generell 2 Jahre.
Unsere Zahnarztpraxen gewähren aber für verschiedene ihrer Leistungen eine längere Garantie als z.B. in Deutschland üblich.
Die Garantiebedingungen können von Praxis zu Praxis etwas unterschiedlich sein, wir bitten Sie daher, die Texte auf den Seitenbereichen der Praxen hier genau nachzulesen.
Grundsätzlich bewegen sich die Garantiebestimmungen im folgenden Rahmen :
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Garantiezeiten : |
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Zahnfüllungen : |
2 Jahre |
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Festsitzender Zahnersatz ; Kronen / Brücken : |
5 Jahre |
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Teilprothesen : |
3 Jahre |
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Totalprothesen : |
2 Jahre |
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Wurzelbehandlung : |
10 Jahre |
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Implantate : |
10 Jahre bis lebenslänglich
( Nobel Biocare bzw. Branemark ) |
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Garantieumfang:
Zahnbehandlung und Prothetik
Evtl. Übernahme der Reisekosten (Siehe GODENTA spezial hier auf dieser Seite )
Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:
bei vernachlässigter Mundhygiene, Alkoholmißbrauch, Nikotinsucht
bei Nichtbefolgen ärztlicher Anweisungen (z.B. die Totalprothese beim Schlafen nicht tragen)
bei unsachgemäßer Behandlung des Zahnersatzes
bei Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine (einmal jährlich beim Zahnarzt Ihrer Wahl ). Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentieren dies einfach durch ihr "Bonusheft".
bei natürlichem Abbau des Zahnhalteapparates, bzw. des Kieferknochens
bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Disfunktion
bei größerer Gewichts Ab- bzw. Zunahme innerhalb kurzer Zeit
bei Beschädigung des Zahnersatz durch Unfall
bei Vorliegen einer Allgemeinerkrankung, die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat
(z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zytostatischer Therapie)
Für Provisorien können keine Garantieleistungen übernommen werden
Nachbehandlungen, z.B. die Entfernung einer Naht nach der Operation oder Unterfütterung einer Prothese gelten nicht als Garantieleistungen
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Der Erfolg des Bleachings ist stark von der Ausgangssituation und den Lebensumständen des Patienten abhängig und von der Garantie ausgeschlossen. |
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GODENTA spezial :
Unsere Partnerpraxen sind von der Qualität ihrer Arbeit zu Recht sehr überzeugt, allerdings ist niemand unfehlbar.
Falls wirklich jemals der Garantiefall eintreten würde, wären unsere Praxen unter Umständen bereit, die Flug- und Übernachtungskosten für eine Korrektur bzw. Nachbehandlung zu übernehmen, oder Sie könnten eventuell eine Partnerpraxis in Deutschland aufsuchen
Es ist allerdings schon vorgekommen, daß sich jemand auf diese Weise einen Kurzurlaub in Danzig erschleichen wollte. Aus diesem Grunde können wir hier keine allgemeine Zusicherung für diese Verfahrensweise im Namen unserer Zahnarztpraxen abgeben.
Vertrauen Sie uns, im "Ernstfall" werden wir eine einvernehmliche Lösung finden, das sind wir unserem Ruf und dem unserer Partner schuldig ! |
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!! GODENTA Der Patient zu Gast bei Freunden !!
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